Geänderte Bedingungen für die Miete des Gemeinschaftsraumes
Der Gemeinschaftsraum kann weiterhin gemietet werden, aber nur für Anlässe mit maximal 5 Personen (inklusive Kinder).
Der Gemeinschaftsraum kann weiterhin gemietet werden, aber nur für Anlässe mit maximal 5 Personen (inklusive Kinder).
Die aktuelle Adressliste Dezember 2020 und das aktuelle Protokoll der letzten werkRat-Sitzung sind im Internen Bereich einsehbar.
Die Bedingungen für die Miete des Gemeinschaftsraumes (GR) sind an die Verordnung des BAG vom 28.10.2020 angepasst.
Der GR ist weiterhin mietbar – aber nur für Anlässe mit maximal 10 Personen. Wir appellieren dringend an Eure Eigenverantwortung bei Familien-, Weihnachts- und anderen Anlässen.
Besten Dank für die Umsetzung / werkRat im Werk Uster
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